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Elementarschäden: Warum die Wohngebäudeversicherung allein nicht reicht

Starkregen ist kein Sturm. Was der Elementarbaustein abdeckt, was er kostet, warum die Rückstauklappe zählt – und warum Warten auf das Gesetz keine Strategie ist.

Privat · Wohnen · Lesezeit etwa 4 Minuten

Nach jedem Sommergewitter dasselbe Bild: Keller voll Wasser, Heizung defekt, Parkett aufgequollen. Und dann die Überraschung beim Anruf beim Versicherer: Die Wohngebäudeversicherung zahlt nicht. Sie deckt Feuer, Leitungswasser, Sturm und Hagel – aber kein Wasser, das von außen ins Haus kommt. Dafür gibt es den Elementarbaustein. Und den haben in Deutschland nur rund sechs von zehn Wohngebäuden; in Bremen und Niedersachsen ist es nur etwa jedes dritte.

Was „Elementar“ bedeutet

Der Baustein „weitere Naturgefahren“, meist Elementarschadenversicherung genannt, versichert Schäden durch:

  • Überschwemmung – durch Flüsse, Seen und Meer, aber auch durch Starkregen, der auf dem Grundstück steht und ins Haus läuft
  • Rückstau – Wasser, das aus der überlasteten Kanalisation durch Abflüsse und Bodenabläufe zurück ins Haus gedrückt wird
  • Erdsenkung, Erdrutsch, Erdbeben
  • Schneedruck und Lawinen
  • Vulkanausbruch (in Deutschland Theorie, aber Teil des Pakets)

Nicht versichert sind Grundwasser, das durch die Bodenplatte drückt, ohne dass es an der Oberfläche eine Überschwemmung gab, und Sturmflut. Beides bleibt eine Lücke, auf die man beim Bauen und Kaufen achten muss.

Der Baustein gehört zur Wohngebäudeversicherung – und getrennt davon zur Hausratversicherung. Wer nur das Gebäude versichert, bekommt die Heizung ersetzt, aber nicht die Waschmaschine, die Werkbank und die Einrichtung im Souterrain.

Was es kostet und wer es bekommt

Die Versicherer teilen jedes Grundstück in Deutschland nach dem Zonierungssystem ZÜRS Geo in vier Gefährdungsklassen ein – von Klasse 1 (statistisch seltener als einmal in 200 Jahren von Hochwasser betroffen) bis Klasse 4 (mindestens einmal in zehn Jahren). Rund 98 Prozent der Adressen liegen in den Klassen 1 und 2 und sind problemlos versicherbar; der Baustein kostet dort meist einen zweistelligen bis niedrigen dreistelligen Betrag im Jahr. In Klasse 3 (gut ein Prozent der Adressen) wird es teurer, in Klasse 4 (0,4 Prozent) gibt es Schutz nur mit Auflagen, höherem Selbstbehalt oder nach einer Einzelprüfung – aber auch dort gibt es häufig eine Lösung; ob die Versicherer, mit denen wir zusammenarbeiten, sie anbieten, prüfen wir im Einzelfall.

Eine erste Einschätzung für Ihre Adresse liefert der kostenlose Hochwasser-Check der Versicherungswirtschaft auf dieversicherer.de – die konkrete ZÜRS-Gefährdungsklasse zeigt er allerdings nicht. Die fragen wir für Sie bei den Versicherern ab, mit denen wir zusammenarbeiten. Was die Hochwasser-Klasse nicht abbildet: Starkregen. Dafür gibt es in ZÜRS Geo eigene Starkregen-Gefährdungsklassen nach Geländelage – aber Starkregen kann jedes Grundstück treffen, auch auf dem Hügel, und ist inzwischen die häufigste Elementarschadenursache.

Die Rückstauklappe entscheidet

Der wichtigste Satz im Kleingedruckten lautet sinngemäß: In rückstaugefährdeten Räumen müssen Rückstausicherungen vorhanden sein und funktionsbereit gehalten werden. Das ist keine Formalie. Bei Starkregen läuft die Kanalisation voll, das Wasser sucht sich den Weg zurück – durch den Bodenablauf in der Waschküche, die Toilette im Keller, die Dusche im Souterrain. Fehlt die Rückstauklappe oder Hebeanlage oder funktioniert sie nicht, kann der Versicherer die Leistung je nach Bedingungen und Verschulden kürzen oder ganz verweigern. Darauf sollte man es nicht ankommen lassen.

Prüfen Sie deshalb: Gibt es eine Rückstausicherung? Wird sie gewartet? Ist sie an allen Abläufen unterhalb der Rückstauebene (meist Straßenniveau) vorhanden? Ein Sanitärbetrieb klärt das in einer Stunde. Dasselbe gilt für die Obliegenheit, Kellerfenster und Lichtschächte dicht zu halten und Lagergut im Keller nicht direkt auf dem Boden zu lagern.

Der gesetzliche Elementarschutz kommt – aber nicht morgen

Der Koalitionsvertrag von 2025 sieht vor, dass Wohngebäudeversicherungen künftig nur noch mit Elementarschutz angeboten werden. Seit dem 21. Oktober 2026 liegt dazu ein Eckpunktepapier von Justiz- und Finanzministerium vor: Jede neu abgeschlossene Wohngebäudeversicherung soll Naturgefahren automatisch mitversichern, bestehende Verträge sollen schrittweise erweitert werden, der Selbstbehalt soll bei höchstens 20.000 Euro liegen. Ein Gesetzentwurf wird für 2027 erwartet; Details und Zeitplan sind offen. Bis das Gesetz gilt, bleibt das Risiko bei den Eigentümerinnen und Eigentümern. Staatliche Soforthilfen nach großen Ereignissen gibt es, aber sie sind eine politische Entscheidung im Einzelfall, kein Anspruch, und sie decken selten den vollen Schaden. Wer heute kauft oder baut, sollte den Baustein einschließen, solange er zu normalen Bedingungen zu haben ist. Nach dem Schaden ist das Haus für Jahre schwerer versicherbar.

Was Sie jetzt tun können

  1. Vertrag prüfen: Steht „Elementar“ oder „weitere Naturgefahren“ in der Wohngebäude- und in der Hausratversicherung?
  2. Zone klären: Anfrage bei uns mit Adresse – der Hochwasser-Check auf dieversicherer.de gibt vorab eine grobe Einschätzung.
  3. Rückstausicherung einbauen oder warten lassen – ohne sie ist der Baustein im häufigsten Schadenfall wertlos.
  4. Selbstbehalt bewusst wählen: Ein Selbstbehalt von einigen hundert Euro senkt den Beitrag spürbar und nimmt dem Versicherer das Argument bei kleinen Schäden.
  5. Wartezeiten beachten: Manche Versicherer leisten erst einige Wochen nach Abschluss. Nach dem Unwetter ist es zu spät.

Wir prüfen Ihren bestehenden Vertrag und sagen Ihnen, ob und zu welchen Bedingungen der Elementarschutz bei den Versicherern, mit denen wir zusammenarbeiten, zu bekommen ist – auch in Klasse 3 und 4.

Stand: 28. Juli 2026. Dieser Beitrag informiert allgemein und ersetzt keine Beratung im Einzelfall. Bedingungen, Fristen und Förderregeln ändern sich – sprechen Sie uns an, bevor Sie entscheiden.

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