Betriebshaftpflicht
Personen-, Sach- und daraus folgende Vermögensschäden, die Ihr Betrieb Dritten zufügt – von Gästen auf dem Betriebsgelände bis zum beschädigten Kundeneigentum. Grundlage ist die Betriebsbeschreibung: Sie muss alle Tätigkeiten, Standorte und Nebenrisiken erfassen.
Produkthaftpflicht
Schäden durch fehlerhafte Produkte nach der Auslieferung – einschließlich der erweiterten Produkthaftpflicht für Zulieferer: Aus- und Einbaukosten, Verbindungs-, Vermischungs- und Verarbeitungsschäden, Prüf- und Sortierkosten.
Rückrufkosten
Die Kosten eines Rückrufs eigener oder fremder Produkte, in die Ihre Teile eingegangen sind – Logistik, Austausch, Benachrichtigung. Für Automobilzulieferer und Lebensmittelhersteller meist unverzichtbar, in der normalen Produkthaftpflicht nicht enthalten.
Umwelthaftpflicht und Umweltschaden
Haftung für Umweltschäden gegenüber Dritten (Umwelthaftpflicht) und öffentlich-rechtliche Sanierungspflichten nach dem Umweltschadensgesetz (Umweltschadensversicherung) – relevant für jeden Betrieb mit Lager, Tankanlage oder Gefahrstoffen.
Vermögensschaden-Haftpflicht
Für beratende und planende Berufe: reine Vermögensschäden durch Fehler in Beratung, Planung, Gutachten oder Abwicklung – für viele Berufe Pflichtversicherung, für andere die Voraussetzung, um Aufträge überhaupt zu bekommen.